Diese Regeln müssen von allen Vereinsmitgliedern eingehalten werden. Sie müssen mit dem Aufnahmeantrag anerkannt und akzeptiert werden. Ohne Anerkennung und Bestätigung gibt es keine Mitgliedschaft und ohne Mitgliedschaft darf nicht getaucht werden! Gäste werden von Mitgliedern auf das Bestehen und die Einhaltung der Regeln hingewiesen.
- Die Nutzung des Badesees Halen, samt Uferzonen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Ersatzansprüche aus erlittenen Schäden werden vom Nutzer nicht gestellt.
- Es besteht die Pflicht, sich in Ausübung des Nutzungsrechtes jederzeit ausweisen zu können.
- Weisungen des Tauchverein Delphin e.V. Cloppenburg sind strikt und sofort zu befolgen.
- Eine aktive Mitgliedschaft im Tauchverein Delphin e.V. Cloppenburg ist obligatorisch.
- Die Qualifikation für den Tauchsport ist unverzüglich zu erwerben und nachzuweisen.
- Die Durchführung von Tauchgängen alleine (Solotauchgänge) im Badesee Halen ist ausdrücklich untersagt.
- Zufahrtswege sind schonend zu benutzen; der Anliegerverkehr hat Vorrang.
- Landwirtschaftliche Kulturflächen sind weder zu betreten, noch zu befahren.
- Böschungen, Anpflanzungen und Uferzonen sind zu schonen.
- Thema Sauberkeit und Ordnung:
Jeder berechtigte Nutzer
11.1 lässt eigenen Unrat nicht liegen,
11.2 sorgt für den Abtransport des Unrates Dritter,
11.3 verweist nicht berechtigte Personen auf die geschriebene Ordnung,
11.4 übt sich als Vorbild für andere im Naturbewussten Verhalten,
11.5 setzt sich, beim angesetzten Arbeitsdienst ein, damit eine langzeitige Nutzung des Halener Badesees zur Freizeitnutzung möglich ist. - Die berechtigten Personen sind im Sinne der Selbstverpflichtung verpflichtet und berechtigt, jede Person vom See und von den Uferzonen zu verweisen, die sich nicht als vom Eigner berechtigt (mittel- oder unmittelbar), ausweisen kann.
- Jedes Tauchverein Delphin e.V. Cloppenburg – Mitglied kann max. einen Gasttaucher mitbringen, der obligatorisch eine Tauchhaftpflichtversicherung nachweisen muss. Das Mitglied ist für Einhaltung dieser Regeln und der Tauchvoraussetzungen (Brevet, Tauchtauglichkeit) mit verantwortlich.
- Die Nutzungsvereinbarung nebst Lageplan des Areals für Tauchsportzwecke zwischen der Gemeinde Emstek und dem Tauchverein Delphin e.V. Cloppenburg vom 15.05.2001 ist Bestandteil dieser Selbstverpflichtung und beim Schriftführer einzusehen.