Diese Hausordnung gilt für das Vereinsheim des Tauchverein Delphin e.V. Cloppenburg. Sie bezieht sich auf das Gelände, die Gebäude und die Steganlage, nachfolgend nur noch Anlage genannt. Das Hausrecht wird vom Vorstand und vom Hausmeister ausgeübt.
- Die Anlage ist als Umkleide- und Besprechungsfläche vor und nach Tauchgängen sowie für Vereinsveranstaltungen gedacht. Jegliche anderweitige Nutzung ist nur nach Rücksprache mit dem Vorstand und dessen Zustimmung gestattet.
- Die gesamte Anlage ist pfleglich zu behandeln. In allen Räumen der Anlage herrscht absolutes RAUCHVERBOT. Jeder ist verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit zu wahren und alles zu unterlassen, was der Sicherheit, Ruhe und Ordnung widerspricht.
- Für alle Schäden, die im Rahmen der Nutzung an der Anlage oder der Einrichtung entstehen, haftet der Benutzer. Schäden sind vom Verantwortlichen unverzüglich dem Vorstand zu melden. Sollten Schäden beim Betreten der Anlage bemerkt werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich dem Vorstand zu melden und möglichst zu dokumentieren.
- Für Tauchausrüstung und andere mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Der Benutzer sorgt dafür, dass die Anlage nach der Nutzung in einem sauberen und ordentlichen Zustand verlassen wird.
- Beim Verlassen der Anlage ist zu kontrollieren, ob:
a) alle Fenster der Container geschlossen sind,
b) alle Heizkörper, bis auf die gekennzeichneten „Frostwächter“ abgedreht sind,
c) ebenso alle Wasserkräne und
d) alle Lampen ausgeschaltet sind. - Die Schranke in der Zufahrt zur Anlage ist in dem Zustand zu belassen, in dem sie beim Ankommen vorgefunden wurde.
- Die allgemeine Nutzung der Anlage beschränkt sich auf die Freifläche, die Steganlagen und den Sanitärbereich. Die Nutzung des Aufenthaltsraumes ist nur nach Absprache mit dem Vorstand und nur für Vereinsaktivitäten gestattet.
- Die Schlüssel für die Schranke, die Pforten der Anlage und den Sanitärbereich sind gegen Kaution beim Kassenwart erhältlich. Der Schlüssel für den Aufenthaltsraum kann auf Anfrage beim Hausmeister (Michi Möller) geliehen werden.
- Bei Nichteinhaltung dieser Hausordnung kann Einzelpersonen oder Gruppen die Nutzung der Anlage untersagt werden.
Gut Luft!
Der Vorstand