Jahresbeiträge gültig ab 01. Oktober 2020.
Aktive Einzelmitglieder ab dem 18. Lebensjahr |
Erwachsene |
132,00 EUR |
Aktive Einzelmitglieder ermäßigt (Schüler/Studierende) |
66,00 EUR |
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Aktive Einzelmitglieder bis zum 18. Lebensjahr |
Jugendliche |
60,00 EUR |
Passive Einzelmitglieder |
Erwachsene/Jugendliche |
45,00 EUR |
VDST-Gasttaucher (ohne VDST+’Sporttaucher’) - siehe unten! |
Erwachsene/Jugendliche |
90,00 EUR |
Familienbeitrag |
Erwachsene/Jugendliche |
217,00 EUR |
Familienbeitrag für VDST-Gasttaucher (siehe unten) |
Erwachsene/Jugendliche |
152,00 EUR |
Die angegebenen Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Die Beiträge werden halbjährlich abgebucht, 50 % im April und 50 % im Oktober.
Das Geschäftsjahr des Tauchverein Delphin e.V. Cloppenburg beginnt jeweils am 01.10. und endet am 30.09. des darauf folgenden Jahres. Jahresmitgliedsbeiträge werden zu 1/2 im April und zu 1/2 im Oktober fällig und werden durch das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Andere Zahlungsformen sind nicht vorgesehen (bzw. nur in Ausnahmefällen zugelassen). Bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Passive Mitglieder:
Passive Mitglieder sind Personen, die den Verein fördern. Eine Tauchsportversicherung ist für passive Mitglieder nicht abgeschlossen, sie haben zudem keinen Anspruch auf die Zeitschrift “Sporttaucher” und dürfen im Halener See nicht tauchen.
VDST - Gasttaucher:
Es wird auf Antrag eine aktive Mitgliedschaft im Tauchverein Delphin e.V. (ohne VDST) unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:
- Die Gastmitgliedschaft wird nur auf Antrag genehmigt, dem ein gültiger VDST-Mitgliedsausweis beigelegt ist (Kopie).
- Die Mitgliedschaft im VDST muss alle zwei Jahre schriftlich oder per E-Mail nachgewiesen werden.
- Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Zeitschrift “Sporttaucher”.
Ermäßigte Beiträge:
Ermäßigung für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr wird gewährt, solange sich diese mit Nachweis in Ausbildung, Schule oder Studium befinden und noch kein eigenes Einkommen haben.
Die Ermäßigung wird nur auf Antrag vom Vorstand gewährt.
Familienbeiträge:
Familienbeiträge werden gewährt für Familienmitglieder, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, wobei die Kinder/Jugendlichen kein eigenes Einkommen haben dürfen. Jedes Familienmitglied ist gesondert mit einem eigenen Antrag und dem Hinweis auf Familienbeitrag anzumelden. Das gilt auch, wenn eine Familie eine Gastmitgliedschaft beantragt.