Als Vereinsmitglied bist Du über den Verein geschützt mit folgenden Versicherungen:
- Tauchunfallversicherung
- Tauchhaftpflichtversicherung
- Tauchrechtsschutzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt bei allen Auslandsreisen, selbst wenn es sich einmal nicht um einen Tauchurlaub handelt. Pro Auslandsaufenthalt gilt die Versicherung bis zu 56 Tage.
Weitere Informationen zu den Versicherungen bietet der VDST.
FAQ zur VDST Tauchsportversicherung.
Broschüre zur Tauchsportversicherung vom VDST (PDF, 6,4 MB).
