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§ 14 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

 Die Mitgliederversammlung ist für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:

1. Entgegennahme der Berichte des Gesamtvorstandes;
2. Entgegennahme des Kassenprüfberichtes;
3. Entlastung des Gesamtvorstandes;
4. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes, soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt;
5. Wahl der Kassenprüfer und Ersatzkassenprüfer;
6. Beschlussfassung über Umlagen
7. Ernennung von Ehrenmitgliedern
8. Änderung der Satzung und Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion des Vereins;
9. Beschlussfassung über eingegangene Anträge (gem. § 13 Abs. 12).