Tauchverein Delphin e.V. Logo

 

§ 5 Rechte und Pflichten

(1) Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, Vereinsgerätschaften in Anspruch zu nehmen, hat sich aber an die vorhandenen Statuten, Regeln, Beschlüsse, Gebräuche und noch evtl. zu entwerfenden Regeln zu halten.

(2) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

(3) Ebenfalls kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass bei Beginn der Mitgliedschaft eine Aufnahmegebühr bezahlt werden muss, deren Höhe durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt werden muss.

(4) Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Anspruch an das Vereinsvermögen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.