Tauchverein Delphin e.V. Logo

 

§ 6 Arten der Mitgliedschaft

1) Der Verein besteht aus:

- aktiven Mitgliedern
- passiven Mitgliedern
- Gastmitgliedern
- außerordentlichen Mitgliedern
- Ehrenmitgliedern


2) Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen können und/oder am Sportbetrieb teilnehmen können.

3) Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.

4) Gastmitglieder sind Personen, die bereits VDST-Mitglied sind. Die Gastmitgliedschaft wird nur auf Antrag genehmigt, dem ein gültiger VDST-Mitgliedsausweis in Kopie beigelegt wird. Die Mitgliedschaft im VDST muss alle zwei Jahre in Textform nachgewiesen werden. Gastmitglieder haben die gleichen Rechte wie aktive Mitglieder, sie haben jedoch einen reduzierten Mitgliedsbeitrag.

5) Der Wechsel von einer passiven zur aktiven Mitgliedschaft ist in Textform zu beantragen grundsätzlich jederzeit möglich. Über den Wechsel entscheidet der geschäftsführende Vorstand auf Antrag unter Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten. Der Wechsel von einer aktiven zur passiven Mitgliedschaft ist nur analog zur Kündigung gemäß § 7 Abs. 2. möglich.

6) Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen.

7) Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Unterwassersport oder um den Verein erworben haben. Sie werden auf Vorschlag des Gesamtvorstandes per Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung ernannt. Ihnen steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu.